Abus hat eine Schwachstelle, über die das Unternehmen laut Verbraucherschützer viel zu wenig ersichtlich informiert.
Abus – Zu wenig auf Schwachstelle hingewiesen
Das Unternehmen Abus besitzt ein Funk-Türschloss (HomeTec Pro CFA3000), das eine erhebliche Sicherheitslücke aufweist, die nicht geschlossen werden kann. Diese Schwachstelle erlaubt es Angreifern, das Türschloss aus der Nähe aufzuschließen oder zu verriegeln.
Über diese Schwachstelle informiert Abus in einer Produktbeschreibung auf der eigenen Website. Das halten Verbraucherschützer für bedenklich, da die Information lediglich dort und nicht etwa über Dritthändler geboten wird. Auch das Bochumer Gericht befand, dass dies absolut nicht ausreichen würde. Wer über Drittanbieter kauft, der informiert sich normalerweise nicht im Nachhinein auf der Firmen-Website darüber, ob das Gerät sicher ist. Jedoch konnten die Verbraucherschützer lediglich darauf klagen, dass Abus nicht weiter wie bisher informiert, aber keine konkreten Vorgaben machen, wie das Unternehmen vorzugehen hat, schreiben die Kollegen von Heise.
Abus selbst hat vor Gericht argumentiert, man habe von einer Information über die Schwachstelle abgesehen, da andernfalls kriminelle Kreise hierüber informiert werden könnten. Zudem bezweifelt Abus, dass es sich überhaupt um eine Schwachstelle handle, da Unbefugte sich nur Zutritt verschaffen können, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind. Inzwischen gibt es einen Nachfolger des Türschlosses und das betroffene wurde weitesgehend überprüft.
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