AVM – Millionenstrafe wegen Einschränkung der freien Preisbildung

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Das Bundeskartellamt verhängt nun ein Bußgeld in Millionenhöhe gegen AVM, den Hersteller von FRITZ!-Produkten.

AVM – Millionenstrafe wegen Einschränkung der freien Preisbildung

Das Bundeskartellamt hat jetzt gegen die AVM Computersysteme Vertriebs GmbH sowie einer ihrer Mitarbeiter eine Geldbuße in Höhe von knapp 16 Millionen Euro verhängt. Der Grund ist die vertikale Preisbindung mit sechs Elektrofachhändlern. Somit hat man gegen das gesetzliche Verbot der Preisbindung verstoßen.

Das Vergehen wurde von Mitarbeitern von AVM begangen, indem sie, neben den üblichen Verhandlungen über Einkaufspreise, mit den Elektronikfachhändlern Abstimmungen über Endverbraucherpreise für die AVM-Produkte getroffen haben. Die Abstimmungen bezogen sich in erster Linie auf eine Anhebung der Preise. Teilweise wurden aber auch bestimmte Mindestverkaufspreise gefordert. So wurde im Laufe der Zeit von Mitarbeitern mittels spezieller Software des Unternehmens die Preise beobachtet. In vielen Fällen sagten die Händler nach Interventionen von AVM eine Erhöhung der beanstandeten Endverbraucherpreise zu und passten ihre Preise nach oben an. Die Bußgeldbescheide sind rechtskräftig, jedoch kommen die beteiligten Händler ohne Strafe davon.

Wir werfen AVM vor, über Jahre hinweg die freie Preisbildung beim Vertrieb seiner Produkte an Endverbraucherinnen und -verbraucher eingeschränkt zu haben. Durch Abstimmungen mit Elektronikfachhändlern über Anhebungen von Endverbraucherpreisen wurde darauf hingewirkt, den Preiswettbewerb gegenüber den Endverbraucherinnen und -verbrauchern einzuschränken. Das Bundeskartellamt sendet mit den verhängten Bußgeldern ein klares Signal, dass Verstöße gegen das Verbot der Preisbindung nicht toleriert werden.“ 

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes

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