Der Mythos, dass Balkonkraftwerke besondere Regelungen aufweisen müssen, wenn sie über einer Höhe von 4 Metern angebracht werden, ist falsch!
Balkonkraftwerk über 4 Meter Höhe mit Vorschriften? Falsch!
Balkonkraftwerke gelten nicht als vollwertige Photovoltaikanlagen und müssen somit auch keine besonderen technischen Auflagen einhalten. Dazu hat sich die Fachkommission Bautechnik der Bundesländer in ihrer letzten Sitzung verständigt.
Balkonkraftwerke, die als Steckersolargeräte durchgehen, stellen keine Bauprodukte im Sinne der Landesbauordnung dar, wie Martin Rücker vom Innenministerium Schleswig-Holstein den Kollegen von Golem mitteilte. Somit fallen keine Anforderungen der Verwaltungsvorschirft Technische Baubestimmungen (VV TB) an.
Trotzdem verweisen viele Ratgeber im Internet auf spezielle Gläser der Solarpaneele, ab einer angebrachten Höhe von über 4 Metern. Das ist jedoch schlichtweg falsch. Wäre das tatsächlich der Fall, so dürften viele Balkonkraftwerke an Mehrfamilienhäusern schon lange nicht mehr hängen. Dennoch ist es wichtig, das eigene Balkonkraftwerk natürlich nach den Angaben der Hersteller anzubringen.
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