Der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. spricht sich für einfachere Regeln bei Nutzung von Balkonkraftwerken aus.
800 Watt statt 600 Watt Obergrenze – Das möchte der VDE!
Seit Anfang dieses Jahres müssen Käufer von Photovoltaikanlagen für Privathaushalte keine Umsatzsteuer mehr zahlen. Gleiches gilt für Balkonkraftwerke (Mini-Photovoltaik-Anlagen). Man könnte also meinen, dass sich die Anschaffung eines solchen Systems auszahlt. Aber weit gefehlt!
Tatsächlich darf ein Balkonkraftwerk nicht mehr als 600 Watt Leistung erbringen. Ein einfacher Schukostecker würde da schon zum Einspeisen reichen. Doch die Norm verlangt etwas anderes. Man benötigt sogenannte Einspeisedosen, die mittels Elektriker im Vorfeld installiert werden müssen. Das ist jedoch ein Umweg, um den einfachen Anschluss und die Inbetriebnahme solch einer Anlage. Somit hält sich auch nicht jeder daran.
Der EDV spricht sich für Lockerungen aus
Der EDV wünscht sich einfachere Regeln für Balkonkraftwerke, was sehr praktisch ist, da die Anforderungen die Dinge vereinfachen sollen. Wer ein solches System nutzen möchte, spart einerseits Strom und trägt andererseits zur Energiewende bei. Der EDV hat zu diesem Thema ein Positionspapier erstellt, das folgende fünf Punkte adressiert:
1. Einführung einer Bagatellgrenze bis 800 W
Auf europäischer Ebene wurde mit der Regulation for Generators (RFG) eine Bagatellgrenze bis 800 W eingeführt. Im Rahmen der europäischen Vereinheitlichung schlägt der VDE vor, diese Bagatellgrenze auch in Deutschland zu übernehmen. Somit wären Anlagen bis 800 W aus Sicht der Netzbetreiber nicht mehr als „netzrelevant“ anzusehen.
Damit einhergehend soll auch die Vornorm für Steckersolargeräte (VDE V 0126-95) an die 800 W Grenze angepasst werden und zum europäischen Standard ausgebaut werden. Diese Norm bietet Herstellern die Möglichkeit, steckerfertige Solargeräte als Gesamtsystem entwickeln und vertreiben zu können. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ermöglicht diese Norm, ein Balkonkraftwerk als geprüftes steckerfertiges Gesamtsystem kaufen zu können, denn bisher sind Balkonkraftwerke eine mitunter beliebige Zusammenstellung von Einzelkomponenten.
2. Mini-Energieerzeugungsanlagen dürfen an jedem Zählertyp verwendet werden
Eine weitere Forderung des VDE ist es, dass Mini-Energieerzeugungsanlagen bis zur Bagatellgrenze (also 800 W Systemgesamtleistung) an jedem Zählertypen verwendet werden dürfen. Zähler sollen im Rahmen der Bagatellgrenze auch rückwärtslaufen dürfen. Verbraucher, die mit Hilfe einer solchen Anlage Stromkosten sparen wollen, müssten so nicht bis zum von der Bundesregierung beschlossenen Wechsel des Stromzählers zum Smart Meter warten.
3. Vereinfachte Anmeldung und Inbetriebsetzung
Um die bürokratischen Hürden auf ein Minimum zu reduzieren, sollte es in Zukunft nur noch nötig sein, die Mini-Energieerzeugungsanlage bei der Bundesnetzagentur an- bzw. abzumelden oder Änderungen an der Anlage zu melden.
4. Duldung des Schuko-Steckers als Steckvorrichtung für die Einspeisung bis 800 W
Grundsätzlich bevorzugt der VDE die Installation durch das Fachhandwerk, da nur so die Möglichkeit besteht, die Installation auf Tauglichkeit zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen. Um die flächendeckende Verwendung von Mini-Energieerzeugungsanlagen zu ermöglichen, spricht sich der VDE dafür aus, den Schuko-Stecker für die Einspeisung bis zu einer Systemgesamtleistungsgrenze von 800 W zu dulden.
5. Sicherheitsvorgaben für Mini-Energieerzeugungsanlagen
Final fordert der VDE von den Herstellern von steckerfertigen Mini-Energieerzeugungsanlagen, dass sie mögliche Risiken bei deren Verwendung transparent aufzeigen. Dies betrifft unter anderem die Beschreibung der sicheren Montage und Inbetriebnahme. Auch soll der Hersteller dazu verpflichtet werden, die elektrische Sicherheit der Anlagen zu gewährleisten. Der VDE empfiehlt die Prüfung von Mini-Energieerzeugungsanlagen durch ein unabhängiges Prüfinstitut, damit der Kunde zu Hause ein sicheres Gerät in Betrieb nehmen kann.
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