Balkonkraftwerke – Zähler dürfen rückwärtslaufen!

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Laut einem Gesetzesentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums dürfen Stromzähler zukünftig mehrere Monate rückwärtslaufen!

Balkonkraftwerke – Zähler dürfen rückwärtslaufen!

Wie unsere Kollegen von Golem berichten, dürfen Stromzähler in naher Zukunft rückwärtslaufen. Das jedenfalls beschreibt ein neuer Gesetzesentwurf zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung, der den Kollegen vorliegt.

Demnach dürfen Balkonkraftwerke oder ähnliche Anlagen zukünftig nur noch bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden und ab da an hat der Messstellenbetreiber genau vier Monate Zeit, um bei Bedarf einen modernen Stromzähler einzubauen.

Der Vorteil des Rückwärtsgehens der sogenannten Ferrarizählern, ist dieser, dass Betreiber solche Anlagen durch die Energiegewinnung ihre Stromrechnung schmälern können, da der Zähler ja rückwärts läuft und somit KW gutschreibt. Die Richtigkeit der Messwerte zu Zwecken der Abrechnung und Bilanzierung würden bis zum Ablauf der vier Monate Frist lediglich vermutet. Solch eine Vermutung kann dann schlussendlich nur durch den Nachweis einer technischen Störung oder Manipulation widerlegt werden, wie die Kollegen schreiben.

Wenn der Entwurf durchgeht, soll das Gesetz zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Wir können also gespannt sein.

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