Der Bundesgerichtshof hat die Löschung der Wortmarke Black Friday beschlossen. Somit enden jahrelange Rechtsstreitigkeiten!
Black Friday – Wortmarke nicht mehr geschützt!
Das Wort „Black Friday“ war jahrelang eine geschützte Wortmarke im Register des Deutschen Patent- und Markenamts. Die Besitzer der Rechte an der Wortmarke, Super Union Holdings Ltd., haben ihren Sitz in Hongkong und haben immer wieder Unternehmen zur Kasse geboten, als diese das Wort „Black Friday“ in ihren Werbungen einsetzten.
Der Bundesgerichtshof hat jetzt aber jüngst eine Beschwerde der Markeninhaberin gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen. Das bedeutet, dass damit die Löschung der Marke jetzt rechtskräftig ist. Schon zuvor hat das Landgericht in Berlin, aufgrund einer Klage von BlackFriday.de, die Marke „Black Friday“ für sämtliche der mehr als 900 eingetragenen Waren und Dienstleistungen für verfallen erklärt.
Für viele Unternehmen bedeutet dies jetzt, dass Abmahnungen und Lizenzforderungen wegen des Benutzen der ehemaligen Wortmarke unzulässig sind. Etwaige Forderungen sind also nicht mehr rechtskräftig und auch der jahrelange Rechtsstreit ist damit beendet.
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