Ein deutsches Gericht hat entschieden, dass Conrad Electronic Produkte von Signify nicht mehr verkaufen darf und sogar zurückrufen muss.
Conrad Electronic muss Signify-Produkte zurückrufen
Mal wieder kursiert ein Patentstreit, der dieses Mal Signify bzw. Conrad Electronic betrifft. Ein deutsches Gericht aus Düsseldorf hat entschieden, dass Conrad Electronic, der globale Vertriebshändler von Signify, den Verkauf bestimmter Produkte vom Tochterunternehmen Philips Lightning sofort einstellen muss. Zudem wird der Rückruf von Produkten, die seit dem 29. März 2017 auf dem Markt vertriebenen wurden, angeordnet. Bei Nichteinhaltung droht eine Geldstrafe von 250.000 €. Die Entscheidungen wurden zugunsten von Seoul Semiconductior entschieden, die das entsprechende Patent verfügen.
Die Gerichtsbeschlüsse beziehen sich auf die Kerntechnologie, die verwendet wird, um einen Farbwiedergabeindex (CRI) von 70 (70 %) oder höher zu erreichen, der für alle Haushaltsbeleuchtungen, Autobeleuchtungsprodukte, IT-Blitzlichter und Hintergrundbeleuchtungen gilt. Signify selbst hat sich bereits zu Wort gemeldet und gegenüber Caschys Blog ein Statement auf den Tisch gelegt. Darin heißt es, dass kein Urteil gegen Signify in Bezug auf den Patentverletzungsfall gefällt und Signify nicht zum Rückruf von Produkten der Marke Philips aufgefordert wurde. Signify selbst war kein Beklagter, sondern Conrad Electronic. Dennoch ist man bei Signify der Ansicht, dass diese inzwischen abgelaufenen Patente ungültig sind. Signify hat dementsprechend ein Verfahren gegen Patentungültigkeit eingeleitet.
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