Der digitale Führerschein soll grenzübergreifende Neuerungen mit sich bringen. Konkrete Vorstellungen legt jetzt die EU-Kommission vor.
Grenzübergreifende Maßnahmen
Ein digitaler Führerschein soll gleich mehrere Vorteile mit sich bringen. Zum einen wäre es möglich, in Verbindung mit neuen Verkehrsvorschriften, auch grenzübergreifend einfacher zu agieren und zum anderen lassen sich verloren gegangene Führerscheine deutlich einfacher wiederbeschaffen oder die Fahrerlaubnis zu verlängern. Ebenso soll es damit leichter sein, für Länder mit vergleichbaren Sicherheitsstandards, zu einem EU-Führerschein zu wechseln.
Den neuen digitalen Führerschein soll dann EU-weit gelten und auf dem Smartphone im European Digital Identity Wallet ersichtlich sein. Selbstverständlich wird es auch weiterhin einen Führerschein in Kartenform geben. Da aktuell nur diese Führerscheine unter Ländern anerkannt werden, möchte man mit dem digitalen Führerschein eine flächendeckende Akzeptanz bewirken.
Leichtere Verfolgung
Wenn ihr mich fragt, dann geht es der EU auch hauptsächlich darum, einfacher Vollstreckungen auch grenzübergreifend durchzusetzen. Strafbehörden sollen mit den neuen Plänen der EU Zugang zu nationalen Führerscheinregistern bekommen. Da aktuell die Straßenverkehrsdelikte, die zum Entzug des Führerscheins führen, nicht grenzübergreifend angeordnet werden können, soll ein neues System diesen Punkt aus der Welt schaffen.
Delikte wie starke Geschwindigkeitsüberschreitungen, Fahren unter Alkohol oder Drogen, sowie Delikte mit Todesfolge oder Körperverletzung sind somit EU-weit strafbar. So kann ein Mitglied der EU diese Delikte auch für einheimische anderer Hoheitsgebiete anordnen und unter anderem den Führerschein entziehen oder sogar Strafverfahren einleiten.
Modernere Führerscheinvorschriften
Zusammen mit dem digitalen Führerschein plant die Kommission auch eine Modernisierung der diesbezüglichen Vorschriften. Dieses sollen EU-weit angepasst und abgeglichen werden, damit die Standards hoch und grenzübergreifend geführt werden. So soll die anfängliche Probezeit für Fahranfänger auf 2 Jahre für alle Länder verpflichtend und ebenso in dieser Zeit das Fahren unter Alkohol und dem dementsprechenden Promillewert, auch in geringer Form, verboten sein.
Dazu möchte man das begleitete Fahren ab 17 Jahren EU-weit einführen und neue Lehrlinge durch modernisierte Verfahren mit neuen Themen versorgen. So soll deutlich mehr Augenmerk darauf gelegt werden, dass man im Straßenverkehr nicht nur Fahrzeuge, sondern auch andere Teilnehmer hat. Ebenso rückt die Technologie immer weiter in den Vordergrund. Neulinge sollen gezielter auf den Umgang mit Fahrassistenzsystemen und Automatisierungstechniken vorbereitet werden. Ein besonderes Ziel ist es, den Fahranfängern beizubringen, wie man emissionseffizienter unterwegs ist.
Diese Vorschläge der Europäischen Kommission liegen aktuell dem EU-Parlament vor und werden beraten. Ob es nun wirklich dazu kommt, ist noch nicht sicher. Wir können also gespannt sein, was die EU sich wieder ausdenkt.
Hinterlasse uns einen Kommentar
Mit der Nutzung dieses Formulars, erklärst du dich mit der Speicherung und Verarbeitung deiner Daten durch diese Website einverstanden. Weitere Informationen kannst du der Datenschutzerklärung entnehmen.