Mieter haben künftig einen gesetzlichen Anspruch auf ein Balkonkraftwerk. Dazu wurde am 13. September ein Gesetzentwurf beschlossen.
Gesetzentwurf erleichtert Anspruch auf Balkonkraftwerk!
Das Bundeskabinett hat es jetzt beschlossen und der Gesetzentwurf muss nur noch durch den Bundestag, was noch dieses Jahr passieren könnte. Der neue Entwurf sieht eine Privilegierung von Steckersolargeräten im WEG (Wohnungseigentumsgesetz) und BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) vor, was Eigentümer und Mieter einen Anspruch auf Balkonkraftwerke einräumt.
Des Weiteren sollen virtuelle Abstimmungen in Eigentümergemeinschaften erleichtert werden, damit Beschlüsse auch gefasst werden können, wenn man nicht an einer Präsenzversammlung teilnehmen kann. Der bald kommende gesetzliche Anspruch auf ein Balkonkraftwerk ist in meinen Augen gut, jedoch können entsprechende Auflagen weiterhin manchen Menschen Steine in den Weg legen. Denn, obwohl man Anspruch hat, können weiterhin Auflagen erteilt werden. Dazu macht der Gesetzentwurf selbst jedoch keine Angaben. Mehr dazu könnt ihr aus dem Gesetzentwurf entnehmen.
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