Unlängst hat die Verbraucherzentrale NRW aufgezeigt, dass die Privatsphäre der Google Assistant Nutzer beeinträchtigt sein könnte. Eine Aktivierung des Gerätes findet laut Bericht auch bei ähnlichen Formulierungen (also außer durch „Ok, Google…“) statt.
Google Assistant kann auch mit einem einfachen „Ok“ aktiviert werden
Der Google Assistant ist mit diesem Problem nicht allein. Auch Amazons Alexa springt gerne dann an, wenn sie es eigentlich nicht sollte. Kein Problem? Teilweise schon. Denn durch die Aktivierung werden die darauffolgenden Gespräche aufgezeichnet und an Amazon bzw. Google gesendet. Daten könnten dann wiederrum zu Marketingzwecken genutzt werden, so ein Mitglied des Marktwächter-Teams der Verbraucherzentrale NRW.
Doch welche Informationen werden eigentlich an Google weitergegeben? Anfragen in dieser Hinsicht konnten -laut Verbraucherzentrale- oft abgelehnt werden, wenn sich hinter der Beantwortung ein hoher Aufwand verbarg. Vor Kurzem hat Google nun jedoch eine Unterlassungserklärung unterschrieben, in deren Zusammenhang die entsprechenden Datenschutzbestimmungen herausgenommen wurden. Die neuen Regelungen gelten nun ab Mai 2018.
Keine News mehr verpassen? Dann folgt uns auf Facebook oder abonniert uns per Mail!
Beitragsbild: Google LLC.
Hinterlasse uns einen Kommentar
Mit der Nutzung dieses Formulars, erklärst du dich mit der Speicherung und Verarbeitung deiner Daten durch diese Website einverstanden. Weitere Informationen kannst du der Datenschutzerklärung entnehmen.