Nachdem die VDE neue Regeln für die Vereinfachung der Balkonkraftwerke gefordert hat, möchte die Bundesregierung diese jetzt vereinfachen.
Nach Forderung – Regeln für Balkonkraftwerke werden vereinfacht!
Hast du ein Balkonkraftwerk im Einsatz? Wenn ja, dann weißt du genau, wie viele Anmelde- und eventuelle Umbauprozesse man durchlaufen muss, um dieses regelkonform aufstellen zu können. Beim alleinigen Schuko-Stecker oder einem alten Stromzähler geht das Grübeln schon los. Denn, was viele nicht wissen: Obwohl ein Balkonkraftwerk meist gefördert und in der Energiekrise sogar erwünscht ist, muss dieses vor der Inbetriebnahme beim Netzbetreiber angemeldet und innerhalb von vier Wochen in das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen werden. Ebenso muss der Stromzähler der Wohnung erneuert werden, wenn man noch einen alten hat, der mit Drehscheibe funktioniert. Schätzungen sagen, dass diese Schritte bei 80 Prozent der Nutzer nicht vollzogen wurden.
Viele haben also Angst (oder einfach keine Lust) vor der komplizierten Abwicklung eines Balkonkraftwerks und scheuen somit den Griff zu diesem. Doch das muss nicht sein. So forderte der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. (EDV) neue Regeln für die Zulassung und für die Vereinfachung einer Inbetriebnahme. Das scheint wohl Gehör gefunden zu haben, denn die Bundesregierung will jetzt alles ein wenig einfacher gestalten.
Zustimmung der Regierung
Am Montag, dem 8. Mai 2023 hat der Petitionsausschuss über Anträge beraten, die das Thema aufgreifen. Auch der Punkt Balkonkraftwerk und dessen Vereinfachung war Gegenstand. Schlussendlich stimmt die Bundesregierung fast allen Forderungen zu. Der Parlamentarische Staatssekretär Stefan Wenzel sagte vor dem Petitionsausschuss aus:
Wir wollen die Anmeldeverfahren vereinfachen, den Schuko-Stecker ganz normal nutzen sowie für die Privilegierung in Miethäusern und Eigentumsgemeinschaften sorgen.
Auch die aktuelle Bagatellgrenze von 600 Watt soll auf 800 Watt erhöht werden. Wenzel sagt ebenfalls aus, dass übergangsweise sogar die Rückwärtszähler zugelassen werden sollen. Jetzt setzt sich die Regierung dran, den entsprechenden Gesetzesentwurf schnellstmöglich auszuarbeiten, um diesen unverzüglich dem Bundestag darlegen zu können.
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