Aktuell gibt es keine klare Regelungen, ob ein Balkonkraftwerk mit Schukostecker betrieben werden darf. Doch das soll sich ändern.
VDE – Regeln für Schukostecker bei Balkonkraftwerken
Wer ein Balkonkraftwerk im Einsatz hat, der wird voraussichtlich einen Betrieb über den Schukostecker haben. Das ist nicht nur der einfachste Weg, sondern auch grundsätzlich nicht verboten. Jedoch möchte der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE) hier klare Regeln aufstellen und hat einen neuen Entwurf (DIN VDE V 0126-95) eingereicht.
In diesem Entwurf geht es buchstäblich darum, dass der Einsatz von Schukosteckern bei Balkonkraftwerken erlaubt bleibt, jedoch ausschließlich dann, wenn die jeweiligen Verbindungen über „zusätzliche Funktionalität zur Begrenzung von Berührungsströmen und Energie auf ungefährliche Werte nach DIN EN 61140 (VDE 0140-1):2016-11, 5.2.7“ verfügen. Dabei kommen dann vielleicht ja Lösungen von Herstellern in Betracht, in Form von Schaltern oder Sicherungen, die zusätzlich mit am Produkt verbaut werden.
Der Entwurf ist nun veröffentlicht und jetzt beginnt erst einmal bis zum 3. Juli 2024 die Einspruchsfrist. Wir werden erst danach sehen, wie es bei dem Thema weitergeht.
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